Kirchkreise
In erster Linie sollen die Kirchkreise Heimat für die Kirchbürgerinnen und Kirchbürger bedeuten. Laut Kirchgemeindeordnung Artikel 4 vom 9. September 2015 gliedert sich die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Nesslau in vier Kirchkreise. Für die Einteilung ist die Kirchenvorsteherschaft zuständig. Sie legt auch deren Aufgaben und Befugnisse fest.
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