Kirchenmitgliedschaft
Die Kirche ist ein Netzwerk, das ein verlässliches Koordinatensystem bietet:
- Die Kirche bietet Profil. Sie bezahlt mit Werten: evangelisch-reformierter Glaube.
- Die Kirche bietet Nähe. Sie bezahlt mit Zeit: ihr Prinzip ist die Liebe.
- Die Kirche bietet Vielfalt. Sie bezahlt mit Raum: sie widmet sich dem Menschen nicht nur in seinen starken, sondern auch in seinen schwachen Momenten.
- Kirche bietet Versöhnung. Sie bezahlt mit Dienst: sie wendet sich selbstlos und zweckfrei anderen zu.
Eintritt
Austritt
Treten Sie aus der Kirche aus, dann künden Sie
nicht nur ein Stück Gemeinschaft auf, sondern erlischt auch Ihr Anspruch auf
kirchliche Begleitung und Handlungen. Sie verlassen eine Gemeinschaft, in der
Kleine wie Grosse, Alte wie Junge und Ohnmächtige wie Mächtige teilnehmen und einander
teilhaben lassen. Mit Ihrem Austritt entziehen Sie nicht nur sich selbst der
kirchlichen Gemeinschaft, sondern auch der Gesellschaft einen Beitrag zu ihrem Wohl.
Die Kirche dient sowohl in der Schule, als auch im Sozial-Diakonischen und im
Senioren-Bereich.
Mit Ihrem Austritt
verlassen Sie nicht einfach diese Kirchgemeinde, sondern die Evangelisch-reformierte
Landeskirche überhaupt. Dies bedeutet, sollten Sie trotzdem kirchliche Dienste
(Taufe, Religionsunterricht, Trauung, Abdankung u.a.) in Anspruch nehmen
wollen, so müssen Sie abklären, ob eine spezielle Vereinbarung möglich ist und
auch die Kosten tragen. Im Todesfall bedeutet dies, dass die Angehörigen auf
sich selbst gestellt sind. Sowohl in der Trauer wie bei der Besprechung und
Durchführung der Abdankung. All dieser Dienst kostet Zeit und Raum.
Sollten Sie an Ihrem Entschluss festhalten, kann der Austritt erst vollzogen werden, wenn dem Sekretariat oder dem Präsidium der Kirchenvorsteherschaft Ihr Schreiben mit amtlich bestätigter Unterschrift vorliegt. Dazu müssen Sie Ihren Brief bei der Verwaltung der Politischen Gemeinde vorlegen und beglaubigen lassen (gemäss Kirchenordnung der Evang.-ref. Kirche des Kantons St. Gallen, Art. 24).